Bundesnetzagentur öffnet Fernverkehr: Italo darf ab 2028 auf deutschen Strecken fahren
Bonn, 17 Juli 2026
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Summary
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass ab 2028 ein Viertel der Kapazitäten auf stark frequentierten Fernverkehrsstrecken an Wettbewerber der Deutschen Bahn gehen muss. Davon soll auch der italienische Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo profitieren, der einen Markteintritt in Deutschland plant. Fahrgastverbände und Bundesländer warnen jedoch vor negativen Folgen für weniger lukrative Strecken.
Bonn, 17 Juli 2026
Die Bundesnetzagentur hat am Freitag entschieden, dass die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn auf stark ausgelasteten Fernverkehrsstrecken künftig mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss, womit der Weg für den italienischen Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo zum Markteintritt in Deutschland ab 2028 frei wird.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit einer am Freitag aus Bonn veröffentlichten Entscheidung den Fernverkehrsmarkt in Deutschland neu geordnet. Künftig darf die DB InfraGO auf definierten, besonders stark ausgelasteten Strecken nicht mehr die gesamte verfügbare Trassenkapazität an ein einziges Unternehmen vergeben. Stattdessen muss mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber der Deutschen Bahn gehen. Damit soll die so genannte Wettbewerberklausel greifen, die sicherstellt, dass auf wichtigen Fernverkehrsverbindungen mindestens ein zusätzlicher Anbieter verkehren kann.
Die Regelung greift nach Angaben der Behörde mit der Erstellung des Netzfahrplans 2028, die im Jahr 2027 stattfindet. Betroffen sind stark frequentierte Korridore mit definierten Kapazitätsobergrenzen, wie sie etwa für die Knoten München und Frankfurt vorgesehen sind. Je nach Strecke dürfen künftig höchstens 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten bei einem einzigen Anbieter liegen. Die Bundesnetzagentur begründet den Eingriff mit ihrem Auftrag, für möglichst viel Wettbewerb zu sorgen.
Background: Competitor Clause and Track Allocation
Klarer Nutznießer der Entscheidung ist der italienische Hochgeschwindigkeitsanbieter Italo. Das Unternehmen hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die bisherige Praxis der Trassenvergabe eingelegt und plant, ab 2028 eigene Züge in Deutschland einzusetzen. Nach eigenen Angaben will Italo Milliardenbeträge in den Markteintritt investieren und benötigt dafür langfristige Planungssicherheit beim Zugang zum Schienennetz. Die Bundesnetzagentur erklärte, die Entscheidung solle dazu führen, dass sich die Investitionen in die Italo-Züge lohnen.
Italo soll nach dem Willen der Behörde auch auf den attraktivsten Strecken fahren dürfen. „Sie können dann auch auf ausgelasteten und attraktiven Strecken beispielsweise von München nach Frankfurt oder Berlin fahren“, sagte Daniela Brönstrup, stellvertretende Präsidentin der Bundesnetzagentur, im WDR-Gespräch. Damit greift das italienische Unternehmen den Kernmarkt der Deutschen Bahn an, die im Fernverkehr derzeit einen Marktanteil von rund 95 Prozent hält.
Italo as the Beneficiary of the Decision
Die Bundesnetzagentur sieht in dem Schritt vor allem einen Vorteil für die Fahrgäste. „Von dem Angebot sollen auch die Fahrgäste profitieren“, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte: „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen.“ Die Behörde teilt die Sorge nicht, dass das Angebot insgesamt schlechter werden könnte.
Gegenwind kommt dagegen von Fahrgastverband und Gewerkschaft. Pro Bahn begrüßt die Entscheidung zwar grundsätzlich, warnt aber gemeinsam mit der Eisenbahnergewerkschaft EVG, dass Italo sich nur die lukrativsten Strecken herauspicken könnte. „Allerdings fürchtet man genauso wie bei der Eisenbahner-Gewerkschaft EVG, dass sich Italo nur die Rosinen, also besonders lukrative Strecken rauspicken könnte“, heißt es in der Berichterstattung. Als Folge könnten der Deutschen Bahn Einnahmen verloren gehen, die sie brauche, um auch weniger attraktive Strecken zu bedienen.
Criticism from Pro Bahn and EVG
Auch mehrere Bundesländer haben in Stellungnahmen, die der dpa vorliegen, Bedenken angemeldet. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte: „Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden.“ Er warnte, dass sowohl der Nah- als auch der Fernverkehr im ländlichen Raum Nachteile erleiden könnte.
Brandenburg argumentiert in ähnlicher Richtung: „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte. Die bisherige Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. Hamburg äußerte die Sorge, dass Halte oder einzelne Verbindungen gestrichen und der Nahverkehr zu Spitzenzeiten zusätzlich belastet werden könnte.
Federal States Warn of Consequences for Rural Areas
Die DB InfraGO, die Infrastrukturtöchter der Deutschen Bahn, wehrt sich gegen die Entscheidung. In einer Stellungnahme an die zuständige Entscheidungskammer der BNetzA bezeichnete das Unternehmen den Beschluss als rechtlich fragwürdig. Gegenüber der dpa sprach DB InfraGO von „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“. Es fehle an einer tatsächlichen Grundlage für den regulatorischen Eingriff, zudem sei die bisherige Praxis der Trassenvergabe an Wettbewerber rechtlich nicht beanstandet worden.
Die Deutsche Bahn kündigte an, die Entscheidung im Detail prüfen und bewerten zu wollen. Betroffene wie die Deutsche Bahn könnten den Beschluss nun vor dem Verwaltungsgericht Köln rechtlich anfechten. Die Monopolkommission unterstützt die Pläne der Bundesnetzagentur grundsätzlich und sieht einen besseren Zugang zu Trassen als Voraussetzung für den Markteintritt neuer Anbieter, sieht aber bei der konkreten Verteilung der Kapazitäten noch offene Fragen.
DB InfraGO Announces Legal Action
Die Bundesnetzagentur räumt ein, dass die Entscheidung einen grundlegenden Wandel im Fernverkehr auslösen könnte. Die Behörde folgt mit dem Beschluss einem im Juni gefassten vorläufigen Entschluss. Die Stellungnahmen der Länder und der DB InfraGO änderten daran nichts, die Entscheidung bleibt unverändert in Kraft. Welche konkreten Folgen der BNetzA-Beschluss für den geplanten Markteintritt Italos im Jahr 2028 haben wird, ist noch offen.
Die Wettbewerberklausel ist Teil eines größeren regulatorischen Pakets, mit dem die Bundesnetzagentur den Fernverkehrsmarkt in Deutschland öffnen will. Hintergrund ist die Klage Italos gegen die bisherige Praxis der Trassenvergabe sowie die politische Zielsetzung, den Anteil der Schiene am Personenverkehr zu erhöhen. Mit der Entscheidung wird ein Markt neu geordnet, der bislang fast vollständig von der Deutschen Bahn dominiert wird.
Die Bundesnetzagentur betont, dass sie an erster Stelle für möglichst viel Wettbewerb zu sorgen habe. Die Behörde sieht in der Öffnung der Trassen die Voraussetzung dafür, dass sich Investitionen neuer Anbieter langfristig rechnen. Ob das gelingt, wird sich erst mit dem Betriebsstart Italos im Jahr 2028 zeigen.
Outlook: What Does the Decision Mean for 2028?
Bis dahin bleibt abzuwarten, wie die DB InfraGO und die Deutsche Bahn auf den Beschluss reagieren werden. Sollte das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung bestätigen, wäre der Weg frei für
Italo ab 2028 in Deutschland: BNetzA öffnet Fernverkehr | allfacts360